Diese Seite soll weder zum illegalen sprühen aufrufen, noch dazu aufrufen irgendwelche nicht legalen Handlungen zu begehen !
Die Informationen stammen aus einer Newsgroup im Internet.
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| 1. Grundsätzliches |
- Dosen putzen (wg. Fingerabdrücke)
- Dosen nicht mit Eurer Handschrift markieren
- Wenn Ihr mir einer Skizze losgeht, darauf achten, daß der Name auf keiner Zeichnung zuhause existiert !
- Vorher die Wand angucken oder damit fahren... :)
- Auswege angucken
- Dosen zuhause schütteln
- Vor dem Malen nochmal austreten (pinkeln)
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| 2. Beim Malen |
- Leise sein !!
- mit Handschuhen malen
- Dosen nicht mit blossen Händen anfassen auch in Stressituationen nicht !
- Spass am Malen nicht vergessen.
- Schön abchecken
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| 3. Nach dem Malen |
- Leere Dosen liegenlassen und nächsten
Tag zum Recyclinghof mitnehmen !!
- Benutzte Caps und Handschuhe wegschmießen
- Unbenutzte auf keinen Fall !!
- ruhig Richtung Fahrrad od. Auto gehen.
- erst freuen, wenn Ihr im Bett liegt...
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| 4. Aktion mit Polizeikontakt :( |
- Seit nett zu den Polizisten, die tun auch nur Ihren Job. Wenn euch private Sicherheit festnimmt, sofort nach Polizei verlangen.
- Aussage verweigern!, nur Angaben zur Person.
- Wenn sie Euch versuchen Silberbilder zuzuschieben, und mit dem Finger über die Silberfarbe wischen: Silber ist nicht abriebfest!! Spart euch die Tatsache lieber für die Verhandlung auf.
- P.S.: Die POLIZEI hat auch die Aufgabe Verbrechen zu verhindern, also mal drauf ansprechen, wenn von den Polizisten Aussagen kommen wie:
´Warum saßen Sie denn so lange im Auto?´ ´Wir haben uns gewundert, daß Sie in eine Gegend ohne Wohnhäuser gegangen sind..` - Wenn Ihr Glück habt, nehmen sie nur Eure Adresse auf und das war es vorerst.
- Wenn Ihr Pech habt, müßt Ihr mit auf die Wache
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| 5. Auf der Wache |
- Ihr werdet durchsucht, Skizzen die noch ungesehen sind am besten aufessen (möglichst kleine Skizzen mitnehmen, sonst wird Euch schlecht).
- Sachen werden sichergestellt, wenn Ihr damit nicht einverstanden seit, werden die Sachen beschlagnahmt, im Endeffekt kommt es aufs gleiche raus.
- Quittung geben lassen,alle Sachen sollten aufgeführt sein.
- Wenn Ihr zu zweit seid, werdet Ihr alleine zu Verhör geführt und vernommen.
- Erzählt, daß Ihr legal Sprüht (ist ja nicht verboten) auch wenn der Polizist die Mappe zuschlägt, gilt das Gespräch noch als Aussage und kann gegen Euch verwendet werden.
- Es wird Euch auch eine Hausdurchsuchung angedroht... kann man nichts gegen machen.
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| 6. Später Zuhause |
- Die Polizei darf nur die Räume des Beschuldigten durchsuchen, also: Schlaf und / oder Wohnzimmer und gemeinsam genutzte Räume wie Keller.
- Kommen oft sehr früh (zw. 7 und 8 Uhr), damit Sie
sicher sein können, daß der Beschuldigte anwesend ist.
- Fotoalben, Blackbook und Zeichnungen entfernen, ggf. auch Fotoapparat.
Magazine, Kaufvideos etc. sind egal.
- Nie Telefonnummern mit Sprühernamen kenzeichnen.
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| 7. Jetzt ist warten angesagt. |
- Es kann geraume Zeit vergehen, ehe man wieder etwas von der Polizei hört.
- -Ihr bekommt eine Vorladung um Euch zu den Vorfällen zu äßern, müsst Ihr allerdings nicht hingehen.
- Brief schreiben geht auch. Und zwar:
Betreff: (Euer Aktenzeichen)
Sehr geehrter Herr (wie auch immer),
die gegen mich, [euer Name] , erhobenen Vorwürfe weise ich zurück. Weitere Angaben zur Sache werde ich vorläufig nicht machen.
Mit freundlichen Grüßen
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| 8. Und nochmal warten. |
- Irgendwann bekommt Ihr einen Strafbefehl, oder einen Vermerk, daß das Verfahren gegen euch eingestellt wurde.
- Beim Strafbefehl: Unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten !!!! 14 Tage nach Zustellungsdatum (wird auf dem Umschlag vom Postbeamten vermerkt).
- Anwalt konsultieren und Widerspruch einlegen, das geht so:
Betreff: [Euer Aktenzeichen und GeschäftsNr.]
Sehr geehrte Frau Richterin B.,
gegen den Strafbefehl Geschäfts-Nr.: **** **-**/98 ***-***/98 lege ich zwecks Fristenwahrung Rechtsmittel ein. Die Straftaten werden von mir bestritten.
Mit freundlichen Grüßen
- Zur Not fragt Ihr nochmal Euern Anwalt ob das so O.K. ist.
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| 9. Gerichtsverhandlung |
- Irgendwann bekommt Ihr einen Termin mit an dem die Verhandlung stattfindet.
- Ihs könnt selbsverständlich die Aussage verweigern
- Freispruch ;-)
- und dann...
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