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Wildstylz HipHop Magazin
 [ Galerien ] [ Vorlagen ] [ Polizei - Stress ]
Da geht was!
     


Diese Seite soll weder zum illegalen sprühen aufrufen,
noch dazu aufrufen irgendwelche nicht legalen Handlungen zu begehen !

Die Informationen stammen aus einer Newsgroup im Internet.

1. Grundsätzliches
  • Dosen putzen (wg. Fingerabdrücke)
  • Dosen nicht mit Eurer Handschrift markieren
  • Wenn Ihr mir einer Skizze losgeht, darauf achten, daß der Name auf keiner Zeichnung zuhause existiert !
  • Vorher die Wand angucken oder damit fahren... :)
  • Auswege angucken
  • Dosen zuhause schütteln
  • Vor dem Malen nochmal austreten (pinkeln)

2. Beim Malen
  • Leise sein !!
  • mit Handschuhen malen
  • Dosen nicht mit blossen Händen anfassen auch in Stressituationen nicht !
  • Spass am Malen nicht vergessen.
  • Schön abchecken

3. Nach dem Malen
  • Leere Dosen liegenlassen und nächsten
    Tag zum Recyclinghof mitnehmen !!
  • Benutzte Caps und Handschuhe wegschmießen
  • Unbenutzte auf keinen Fall !!
  • ruhig Richtung Fahrrad od. Auto gehen.
  • erst freuen, wenn Ihr im Bett liegt...

4. Aktion mit Polizeikontakt :(
  • Seit nett zu den Polizisten, die tun auch nur Ihren Job. Wenn euch private Sicherheit festnimmt, sofort nach Polizei verlangen.
  • Aussage verweigern!, nur Angaben zur Person.
  • Wenn sie Euch versuchen Silberbilder zuzuschieben, und mit dem Finger über die Silberfarbe wischen: Silber ist nicht abriebfest!! Spart euch die Tatsache lieber für die Verhandlung auf.
  • P.S.: Die POLIZEI hat auch die Aufgabe Verbrechen zu verhindern, also mal drauf ansprechen, wenn von den Polizisten Aussagen kommen wie:
    ´Warum saßen Sie denn so lange im Auto?´
    ´Wir haben uns gewundert, daß Sie in eine Gegend ohne Wohnhäuser gegangen sind..`
  • Wenn Ihr Glück habt, nehmen sie nur Eure Adresse auf und das war es vorerst.
  • Wenn Ihr Pech habt, müßt Ihr mit auf die Wache

5. Auf der Wache
  • Ihr werdet durchsucht, Skizzen die noch ungesehen sind am besten aufessen (möglichst kleine Skizzen mitnehmen, sonst wird Euch schlecht).
  • Sachen werden sichergestellt, wenn Ihr damit nicht einverstanden seit, werden die Sachen beschlagnahmt, im Endeffekt kommt es aufs gleiche raus.
  • Quittung geben lassen,alle Sachen sollten aufgeführt sein.
  • Wenn Ihr zu zweit seid, werdet Ihr alleine zu Verhör geführt und vernommen.
  • Erzählt, daß Ihr legal Sprüht (ist ja nicht verboten) auch wenn der Polizist die Mappe zuschlägt, gilt das Gespräch noch als Aussage und kann gegen Euch verwendet werden.
  • Es wird Euch auch eine Hausdurchsuchung angedroht... kann man nichts gegen machen.

6. Später Zuhause
  • Die Polizei darf nur die Räume des Beschuldigten durchsuchen, also: Schlaf und / oder Wohnzimmer und gemeinsam genutzte Räume wie Keller.
  • Kommen oft sehr früh (zw. 7 und 8 Uhr), damit Sie
    sicher sein können, daß der Beschuldigte anwesend ist.
  • Fotoalben, Blackbook und Zeichnungen entfernen, ggf. auch Fotoapparat.
    Magazine, Kaufvideos etc. sind egal.
  • Nie Telefonnummern mit Sprühernamen kenzeichnen.

7. Jetzt ist warten angesagt.
  • Es kann geraume Zeit vergehen, ehe man wieder etwas von der Polizei hört.
  • -Ihr bekommt eine Vorladung um Euch zu den Vorfällen zu äßern, müsst Ihr allerdings nicht hingehen.
  • Brief schreiben geht auch. Und zwar:

    Betreff: (Euer Aktenzeichen)

    Sehr geehrter Herr (wie auch immer),

    die gegen mich, [euer Name] , erhobenen Vorwürfe weise ich zurück. Weitere Angaben zur Sache werde ich vorläufig nicht machen.

    Mit freundlichen Grüßen

8. Und nochmal warten.
  • Irgendwann bekommt Ihr einen Strafbefehl, oder einen Vermerk, daß das Verfahren gegen euch eingestellt wurde.
  • Beim Strafbefehl: Unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten !!!! 14 Tage nach Zustellungsdatum (wird auf dem Umschlag vom Postbeamten vermerkt).
  • Anwalt konsultieren und Widerspruch einlegen, das geht so:

    Betreff: [Euer Aktenzeichen und GeschäftsNr.]

    Sehr geehrte Frau Richterin B.,

    gegen den Strafbefehl Geschäfts-Nr.: **** **-**/98 ***-***/98 lege ich zwecks Fristenwahrung Rechtsmittel ein. Die Straftaten werden von mir bestritten.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Zur Not fragt Ihr nochmal Euern Anwalt ob das so O.K. ist.

9. Gerichtsverhandlung
  • Irgendwann bekommt Ihr einen Termin mit an dem die Verhandlung stattfindet.
  • Ihs könnt selbsverständlich die Aussage verweigern
  • Freispruch ;-)
  • und dann...